Zugmaschinen die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 Km/h (mit Anhängern maximal 25 Km/h Betriebsgeschwindigkeit),
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG ERFORDERLICH!
Mindestalter: 16J.
Einschluss: Keine
Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bis 18J. 40 km/h bbH) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16J.
Einschluss: AM,L