Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie teuer ist die Führerscheinausbildung?
Das ist die wahrscheinlich häufigste Frage die uns erreicht. Da wir lediglich eine Dienstleistung anbieten variiert der Endpreis. Ein Durchschnittspreis der Klasse B beträgt etwa 1.500€ bis 2.200€.
Der Führerscheinpreis setzt sich aus vielen verschiedenen Dingen zusammen:
- dem Grundbetrag (Verwaltung, Theorieunterricht)
- dem Lehrmaterial (Lern App und/oder Buch)
- den Übungsstunden (Fahrzeug Beherrschung, Stadtfahrt, Parken, Prüfungsvorbereitung etc.)
- den besonderen und vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt)
- den Prüfungsentgelten (TÜV Nord und Fahrschule)
- dem Antrag beim Straßenverkehrsamt (Führerscheindokument, Verwaltung Amt, KBA Auszug)
- dem Preis für einen Sehtest, Passbild und Erste-Hilfe

 

Die genauen Preise erhalten Sie in einer unserer Filialen.
Da es unser Bestreben ist, einen Fahrschüler schnell und kostengünstig auszubilden, besteht kein Interesse unsererseits an unnötigen Fahrstunden.
Kundenzufriedenheit steht bei uns an allererster Stelle!

 

Wann kann ich mich in der Fahrschule anmelden?
Eine Anmeldung ist exakt 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

 

Ich möchte am "BF17" Programm teilnehmen. Welche Voraussetzungen braucht die Begleitperson?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf maximal 1 Punkt in Flensburg und mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Klasse B besitzen.

 

Kann ich die Ausbildung auch auf einem Automatikfahrzeug absolvieren?
Ja, wir verfügen über Automatik PKW´s der Klassen B und BE. Das Fahren mit Automatik ist natürlich deutlich einfacher. Daher empfiehlt es sich einmal drüber nachzudenken,
ob es in der heutigen Zeit mit zukünftigen Fahrzeugen überhaupt noch sinnvoll ist auf Schaltung zu fahren. Nachteil ist, das mit einem Automatikfahrzeug durchgeführte
Prüfung auch nur solche gefahren werden dürfen. Es besteht aber die Möglichkeit einer 30 minütigen Aufhebungsprüfung im Anschluss, oder der B197er Dual-Ausbildung (min. 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug)

 

Ist es möglich die Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen?
Ja, die theoretische Prüfung ist in einer der folgenden Sprachen möglich:
(siehe FeV Anlage 7:Durchführung der Prüfung)
Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Die Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Kroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Hocharabisch

Die praktische Fahrausbildung, sowie die praktische Prüfung wird ausschließlich auf Deutsch unterrichtet.

 

Ich habe einen ausländischen Führerschein. Wie kann ich diesen in einen deutschen Führerschein umtauschen?
Dieses Verfahren nennt sich Umschreibung. Wichtig hierbei ist,dass das Führerscheindokument zur Antragsstellung beim Verkehrsamt noch gültig ist.
Wenn dies der Fall ist, dann muss dieser Führerschein bei einer amtlichen Übersetzungsstelle ins Deutsche übersetzt werden. Der einzige "Vorteil" ist dann,
das kein Theorieunterricht und keine besonderen Ausbildungsfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

 

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Fahrausbildung variiert stark, dazu ist es entscheidend welche Klasse ausgebildet wird, ob ein vorheriger Führerschein vorhanden ist,
ob der Antrag beim Verkehrsamt schnell eingereicht wird, wie intensiv gelernt wird und ob der Theorieunterricht versäumnisfrei absolviert wurde.
Es ist möglich den versäumten Unterricht in einer anderen Filiale von uns oder bei einer unserer Partnerfahrschulen zu wiederholen.
Da das Fahren in der Regel schon vor der Theorieprüfung begonnen wird, verkürzt sich die Zeit dementsprechend.
Erfahrungsgemäß sollten mindestens 2 Monate eingeplant werden.

 

Ist es möglich von einer anderen Fahrschule zum FahrschulTeam zu wechseln?
Ja, wenn durch einen Umzug oder Unzufriedenheit der vorherigen Fahrschule ein Fahrschulwechsel angestrebt wird, sind wir gerne in einem persönlichen Gespräch
für Sie da und finden eine Lösung. Auf Wunsch kümmern wir uns auch selbstverständlich um sämtliche Papiere.

 

Wie oft muss ich zum Theorieunterricht?
Die Unterrichtslektionen setzen sich ebenfalls aus einigen Faktoren zusammen:
Eventuell vorhandener Führerschein: Bei einer vorhandenenen Fahrerlaubnis müssen lediglich 6x90 min. Unterrichtslektionen absolviert werden, das zählt aber nur für den
Grundunterricht. Andere die noch keine Fahrerlaubnis besitzen, müssen 12x90 min. den Grundunterricht besuchen.
Dazu kommt immer noch der klassenspezifische Unterricht, je nach Führerscheinklasse (z.B 2x Klasse B, 4x Klasse A, ... etc.).

 

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Zur Anmeldung wird nur der Personalausweis benötigt, sollten schon Dokumente wie Sehtest, Erste Hilfe oder Passbild vorhanden sein, dürfen diese gerne schon mitgebracht werden.

 

Ist es möglich mit eigenem Fahrzeug die Fahrausbildung durchzuführen?
Ja. Grundsätzlich für die Zweirad,- und Treckerklassen. Alle anderen Klassen müssen mit unseren Fahrschulfahrzeugen ausgebildet werden.

 

Kann ich den Erste Hilfe Kurs auch in der Fahrschule absolvieren?

Ja. Einmal im Monat findet ein Erste Hilfe Kurs in unserer Hauptstelle in Kappeln statt. Anmeldung erforderlich!

 

Welche Schutzkleidung wird für die Motorradausbildung benötigt?

Hierzu wird folgende passende Schutzkleidung benötigt:

  • Motorradhelm
  • Motorradjacke und Hose mit (Rücken,-)Protektoren
  • knöchelhohe Schuhe
  • Nierengurt
  • zur Witterung passende Motorradhandschuhe
  • eventuell Kopfhörer
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