PKW-Klassen

Klasse B (auch auf Automatik möglich)

Kraftwagen, ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 3500kg zGm und 8 Fahrgastplätzen.

 

Auch mit Anhänger: Entweder bis zur Zugkombination 3500kg zGm oder 750kg zGm des Anhängers (Kraftfahrzeug-unabhängig)

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Bei BF17: Führerscheinkopien der Begleitpersonen

 

Theoretischer Unterricht:

12x90 min. Grundstoff / 2x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

5x45 min. Überlandfahrt

4x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)

 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

 

Einschlussklassen:

AM,L

Klasse BE

Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B beschrieben mit einem Anhänger bis zu einer zGm von 3500kg

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse B

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

 

Keine Theoretische Ausbildung erforderlich.

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

3x45 min. Überlandfahrt

1x45 min. Autobahnfahrt

1x45 min. Nachtfahrt

 

Nur Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)

 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Fahrerschulung: B96

Mittlerer Anhänger

 

Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis.

 

Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Kombinationsmasse 4250kg nicht übersteigt.

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse B

-Personalausweis o.ä.

 

Ausbildungsumfang:

2,5 Std. Theorie Ausbildung

3,5 Std Praktische Ausbildung

1 Std. Fahren im Straßenverkehr

 

Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erfordelich. Kann in einer Einzelschulung oder in einer Gruppenschulung absolviert werden.

 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Fahrerschulung: B196

Motorrad (125er) mit Klasse B

 

Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis um Leichtkrafträder (bis 125ccm Hubraum und 11kW Motorleistung) zu fahren.

 

Erforderliches:

-Biometrisches Passbild

-Fahrerlaubnis der Klasse B

-Personalausweis o.ä.

-Motorrad Schutzkleidung

 

Ausbildungsumfang:

4 Std. Theorie Ausbildung

mindestens 5Std. Praktische Ausbildung mit einem Ausbildungs-kontrolltest.

 

Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erforderlich.

 

Mindestalter:

25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.

 

Keine spätere Aufstiegsprüfung wie bei den Zweiradklassen möglich!

Zweiradklassen

Mofa

Motorisierte Zweiräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bis max. 25 Km/h bbH und 50ccm Hubraum.

 

Erforderliches:

-Personalausweis o.ä.

-Biometrisches Passbild

-geeignete Schutzkleidung

 

Ausbildungsumfang:

6x90 min. Theoretische Ausbildung

1x90 min. Praktische Ausbildung

 

Theoretische Prüfung erforderlich.

Prüfbescheinigung wird ausgehändigt.

 

Mindestalter:

15 Jahre

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH. bis 45 Km/h und max. 50ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren/ max. 4kW Motorleistung bei Elektromotoren. Auch mit Beiwagen.

Drei,- und Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 50ccm Hubraum bei Benzinmotoren / max. 4kW bei Elektro,- oder Dieselmotoren. Leergewicht max. 350kg 

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min. Grundstoff /

2x 90min. Klassenspezifischer Stoff

 

Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten)

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55min.)

 

Mindestalter:

15 Jahre

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,1kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 20kW Motorleistung

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Motorrad Schutzkleidung

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min. Grundstoff /

4x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

5x45 min. Überlandfahrt

4x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Einschluss:

AM

Klasse A2

Krafträder bis max. 35kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,2kW/kg)

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Motorrad Schutzkleidung

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min. Grundstoff /

4x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

5x45 min. Überlandfahrt

4x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Einschluss:

AM, A1

Klasse A

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistungsunbegrenzt)

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Motorrad Schutzkleidung

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min. Grundstoff /

4x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

5x45 min. Überlandfahrt

4x45 min. Autobahn

3x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

 

Mindestalter:

24 Jahre bei Direkterwerb /

18 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 /

21 Jahre mit der Beschränkung "nur dreirädrige Kraftfahrzeuge"

 

Einschluss:

AM, A1, A2

Aufstiegsprüfung

Es besteht die Möglichkeit nach Zweijähriger Fahrpraxis in die "nächsthöhere" Zweiradklasse aufzusteigen.

A1 -> A2

A2 -> A

 

Keine Theoretische Ausbildung und Praktische Fahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben.

 

Einige Übungsstunden um das "Größere" Zweirad sicher zu beherrschen.

 

Praktische Prüfung (60 min.) erforderlich.

LKW Klassen

Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer zGm von max. 3500kg aber nicht mehr als 7500 kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm von 750kg.

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse B

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.

 

Theoretische Ausbildung:

6x90 min. Grundstoff /

6x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden:

3x45 min. Überlandfahrt

1x45 min. Autobahn

1x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)

 

Mindestalter:

18 Jahre.

Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger bis max. 12000kg zGm in der Kombination.

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500kg zGm

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse C1

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.

 

Keine Theoretische Ausbildung vorgesehen.

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

3x45 min. Überlandfahrt

1x45 min. Autobahn

1x45 min. Nachtfahrt

Bei gleichzeitigem Erwerb von C1 und C1E:

4x45 min. Überlandfahrt

2x45 min. Autobahnfahrt

2x45 min. Nachtfahrt

 

Praktische Prüfung

erforderlich (70 min.)

 

Mindestalter:

18 Jahre.

 

Einschluss:

BE

Klasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zGm von mehr als 3500kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm bis 750kg

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse B

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren

 

Theoretische Ausbildung:

6x90 min. Grundstoff /

10x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

Bei Erweiterung von B auf C:

5x45 min. Überlandfahrt

2x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

Bei Erweiterung von C1 auf C:

3x45 min. Überlandfahrt

1x45 min. Autobahnfahrt

1x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)

 

Mindestalter:

21 Jahre

(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)

 

Einschluss:

C1

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger oder Auflieger.

 

 

Erforderliches:

-Fahrerlaubnis der Klasse C

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren

 

Theoretische Ausbildung:

6x90 min. Grundstoff /

4x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

Bei Erweiterung von C auf CE:

5x45 min. Überlandfahrt

2x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

Bei gleichzeitigem Erwerb von C und CE:

8x45 min. Überlandfahrt

3x45 min. Autobahnfahrt

3x45 min. Nachtfahrt

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)

 

Mindestalter:

21 Jahre

(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)

 

Einschluss:

BE, C1, C1E, T

Traktor Klassen

Klasse L

Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h. Auch mit Anhänger dann jedoch mit einer Betriebsgeschwindigkeit von max. 25 Km/h

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von

25 Km/h (auch mit Anhängern)

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min. Grundstoff /

2x 90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Keine Fahrausbildung oder Praktische Prüfung. Nur Theoretische Prüfung erforderlich.

 

Mindestalter:

16 Jahre

Klasse T

Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Danach bis zu 60 Km/h. Auch mit Anhängern.

 

Land oder Forstwirtschaftliche

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von

40 Km/h. (auch mit Anhängern)

 

Erforderliches:

-Erste-Hilfe-Bescheinigung

-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

-Biometrisches Passbild

-Personalausweis o.ä.

 

Theoretische Ausbildung:

12x90 min.  Grundstoff /

6x90 min. Klassenspezifischer Stoff

 

Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten) vorgesehen.

 

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Einschluss:

AM, L

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