Kraftwagen, ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 3500kg zGm und 8 Fahrgastplätzen.
Auch mit Anhänger: Entweder bis zur Zugkombination 3500kg zGm oder 750kg zGm des Anhängers (Kraftfahrzeug-unabhängig)
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Bei BF17: Führerscheinkopien der Begleitpersonen
Theoretischer Unterricht:
12x90 min. Grundstoff / 2x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
5x45 min. Überlandfahrt
4x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Einschlussklassen:
AM,L
Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B beschrieben mit einem Anhänger bis zu einer zGm von 3500kg
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse B
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
Keine Theoretische Ausbildung erforderlich.
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
3x45 min. Überlandfahrt
1x45 min. Autobahnfahrt
1x45 min. Nachtfahrt
Nur Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Mittlerer Anhänger
Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis.
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Kombinationsmasse 4250kg nicht übersteigt.
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse B
-Personalausweis o.ä.
Ausbildungsumfang:
2,5 Std. Theorie Ausbildung
3,5 Std Praktische Ausbildung
1 Std. Fahren im Straßenverkehr
Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erfordelich. Kann in einer Einzelschulung oder in einer Gruppenschulung absolviert werden.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Motorrad (125er) mit Klasse B
Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis um Leichtkrafträder (bis 125ccm Hubraum und 11kW Motorleistung) zu fahren.
Erforderliches:
-Biometrisches Passbild
-Fahrerlaubnis der Klasse B
-Personalausweis o.ä.
-Motorrad Schutzkleidung
Ausbildungsumfang:
4 Std. Theorie Ausbildung
mindestens 5Std. Praktische Ausbildung mit einem Ausbildungs-kontrolltest.
Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erforderlich.
Mindestalter:
25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Keine spätere Aufstiegsprüfung wie bei den Zweiradklassen möglich!
Motorisierte Zweiräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bis max. 25 Km/h bbH und 50ccm Hubraum.
Erforderliches:
-Personalausweis o.ä.
-Biometrisches Passbild
-geeignete Schutzkleidung
Ausbildungsumfang:
6x90 min. Theoretische Ausbildung
1x90 min. Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung erforderlich.
Prüfbescheinigung wird ausgehändigt.
Mindestalter:
15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH. bis 45 Km/h und max. 50ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren/ max. 4kW Motorleistung bei Elektromotoren. Auch mit Beiwagen.
Drei,- und Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 50ccm Hubraum bei Benzinmotoren / max. 4kW bei Elektro,- oder Dieselmotoren. Leergewicht max. 350kg
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
2x 90min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten)
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55min.)
Mindestalter:
15 Jahre
Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,1kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 20kW Motorleistung
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
4x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
5x45 min. Überlandfahrt
4x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM
Krafträder bis max. 35kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,2kW/kg)
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
4x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
5x45 min. Überlandfahrt
4x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
AM, A1
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistungsunbegrenzt)
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
4x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
5x45 min. Überlandfahrt
4x45 min. Autobahn
3x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb /
18 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 /
21 Jahre mit der Beschränkung "nur dreirädrige Kraftfahrzeuge"
Einschluss:
AM, A1, A2
Es besteht die Möglichkeit nach Zweijähriger Fahrpraxis in die "nächsthöhere" Zweiradklasse aufzusteigen.
A1 -> A2
A2 -> A
Keine Theoretische Ausbildung und Praktische Fahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben.
Einige Übungsstunden um das "Größere" Zweirad sicher zu beherrschen.
Praktische Prüfung (60 min.) erforderlich.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer zGm von max. 3500kg aber nicht mehr als 7500 kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm von 750kg.
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse B
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.
Theoretische Ausbildung:
6x90 min. Grundstoff /
6x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden:
3x45 min. Überlandfahrt
1x45 min. Autobahn
1x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
18 Jahre.
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger bis max. 12000kg zGm in der Kombination.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500kg zGm
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse C1
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.
Keine Theoretische Ausbildung vorgesehen.
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
3x45 min. Überlandfahrt
1x45 min. Autobahn
1x45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C1 und C1E:
4x45 min. Überlandfahrt
2x45 min. Autobahnfahrt
2x45 min. Nachtfahrt
Praktische Prüfung
erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
18 Jahre.
Einschluss:
BE
Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zGm von mehr als 3500kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm bis 750kg
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse B
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren
Theoretische Ausbildung:
6x90 min. Grundstoff /
10x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
Bei Erweiterung von B auf C:
5x45 min. Überlandfahrt
2x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Bei Erweiterung von C1 auf C:
3x45 min. Überlandfahrt
1x45 min. Autobahnfahrt
1x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)
Mindestalter:
21 Jahre
(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)
Einschluss:
C1
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger oder Auflieger.
Erforderliches:
-Fahrerlaubnis der Klasse C
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
-Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren
Theoretische Ausbildung:
6x90 min. Grundstoff /
4x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
Bei Erweiterung von C auf CE:
5x45 min. Überlandfahrt
2x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C und CE:
8x45 min. Überlandfahrt
3x45 min. Autobahnfahrt
3x45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)
Mindestalter:
21 Jahre
(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)
Einschluss:
BE, C1, C1E, T
Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h. Auch mit Anhänger dann jedoch mit einer Betriebsgeschwindigkeit von max. 25 Km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von
25 Km/h (auch mit Anhängern)
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
2x 90 min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Fahrausbildung oder Praktische Prüfung. Nur Theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
16 Jahre
Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Danach bis zu 60 Km/h. Auch mit Anhängern.
Land oder Forstwirtschaftliche
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von
40 Km/h. (auch mit Anhängern)
Erforderliches:
-Erste-Hilfe-Bescheinigung
-Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
-Biometrisches Passbild
-Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
12x90 min. Grundstoff /
6x90 min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten) vorgesehen.
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM, L